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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Sascha Lang

1. ALLGEMEINES

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Seminare und Trainings von der Firma Sascha Lang, im weiteren Verlauf „SL Training – Come out to train“ genannt, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. durch die Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer / Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an und erklärt zugleich, dass diese Vertragsbestandteil sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden von „SL Training-Come out to train“ gelten nicht für die zwischen Kunden und „SL Training-Come out to train“ zustande gekommenen Verträge über die Leistung von „SL Training-Come out to train“.

1.1 Vertragsschluss

Die Bestellung von Veranstaltungen, Seminaren und Trainings kann per E-Mail oder Brief vorgenommen werden und gilt als verbindliche Beauftragung. Mit dieser Bestellung erkennt der Teilnehmer / Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „SL Training-Come out to train“ als verbindlich an. Mit der Bestätigung von „SL Training-Come out to train“ an den Teilnehmer / Kunden, die per Brief oder per E-Mail erfolgen kann, kommt der Vertrag zwischen „SL Training-Come out to train“ und dem Vertragspartner zustande.

2. OFFENE VERANSTALTUNGEN

Zu den offenen Veranstaltungen zählen alle Seminare und Trainings, die „SL Training-Come out to train“ im Internet mit Terminen öffentlich ausschreibt.

2.1 Anmeldung für offene Veranstaltungen

Anmeldungen können per Brief oder per E-Mail erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. „SL Training-Come out to train“ bestätigt die Anmeldung zu offenen Veranstaltungen mit der Rechnungsstellung. Die Anmeldedaten werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Mit der Bestätigung kommt der Vertrag zwischen „SL Training-Come out to train“ und dem Teilnehmer/Kunden zustande.

2.2 Zahlungsbedingungen für offene Veranstaltungen

Mit der Bestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die sofort ohne Abzug fällig ist. Die Teilnahmegebühren sind auch bei kurzfristiger Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung kann die vom Teilnehmer reservierte Veranstaltungsteilnahme anderweitig vergeben werden.
Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung und eventuelle Seminarunterlagen.

Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, außer, sie werden ausdrücklich zwischen dem Teilnehmer/Kunden und „SL Training-Come out to train“ vereinbart. Die Verpflegung der Teilnehmer während der Seminardauer übernimmt „SL Training-Come out to train“ nur, wenn dies in der Seminarausschreibung ausdrücklich geregelt oder im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer Sorge zu tragen. Bei der Vermittlung von Unterkünften kann „SL Training-Come out to train“ behilflich sein.

2.3 Stornierung durch den Kunden/Teilnehmer bei einer offenen Veranstaltung

Stornierungen haben stets schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Bei einer Abmeldung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet „SL Training-Come out to train“ den Teilnehmern die Teilnahmegebühr zu 100%, bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 50%, bis zu einer Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 25%. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme erfolgt keine Erstattung. Die sich daraus ergebenden Einbehalte verstehen sich als pauschalierte Schadenersatzbeträge.

Dem Teilnehmer/Kunden wird es jedoch ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass „SL Training-Come out to train“ durch die Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale eingetreten ist.

Bei Stornierung wegen Krankheit des Teilnehmer/Kunden und Vorlage eines ärztlichen Attest erstattet „SL Training-Come out to train“ den Teilnehmern die Teilnahmegebühr zu 100%, sofern kein Alternativ Termin wahrgenommen werden kann.

2.4 Vertragsrücktritt durch „SL Training-Come out to train“ bei einer offenen Veranstaltung

Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder eines oder mehrerer Pferde durch „SL Training-Come out to train“ trotz intensiver Bemühungen nach Ersatz oder aus anderen organisatorischen Gründen nicht möglich, behält sich „SL Training-Come out to train“ vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern. Die maximale Teilnehmerzahl ist 10 Personen.

Muss eine Veranstaltung von „SL Training-Come out to train“ abgesagt werden, erstattet „SL Training-Come out to train“ die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang an den Teilnehmer zurück. Alternativ erhält der Teilnehmer mehrere Ersatztermine zur Auswahl.

Weitergehende Ansprüche gegen „SL Training-Come out to train“ wegen einer oder mehrerer abgesagten Veranstaltungen sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatzansprüchen, außer „SL Training-Come out to train“ hat vorsätzlich oder grob fahrlässig die Nichtdurchführung der Veranstaltung verschuldet.

3. GESCHLOSSENE / FIRMENINTERNE VERANSTALTUNGEN

Zu den geschlossenen / firmeninternen Veranstaltungen zählen Seminare, Trainings und Vorträge die speziell auf die jeweiligen Belange eines Unternehmens oder einer Privatperson abgestellt sind und die die Erbringung einer individuellen Beratungs- und/oder Dienstleistung für ein Unternehmen oder eine Privatperson beinhalten.

3.1 Auftragserteilung geschlossene / firmeninterne Veranstaltungen

Die Angebotserstellung durch „SL Training-Come out to train“ erfolgt per E-Mail oder Brief. Mit der Bestätigung des Angebotes durch den Kunden in Textform kommt der Vertrag unter Einbeziehung der AGBs von „SL Training-Come out to train“ zwischen Kunde und „SL Training-Come out to train“ zustande.

3.2 Zahlungsbedingungen geschlossene / firmeninterne Veranstaltungen

Bei geschlossenen / firmeninternen Veranstaltungen wird das vereinbarte Honorar direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Im Falle, dass der Kunde bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Im Rahmen von mehreren Veranstaltungsterminen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Die Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die in Rechnung gestellten Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung gemäß dem durch den Kunden bestätigten Angebot. Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, außer, sie sind ausdrücklich vereinbart. Die Verpflegung der Teilnehmer während der Seminardauer übernimmt „SL Training-Come out to train“ nur, wenn dies innerhalb des bestätigten Angebotes oder vertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Kunde Sorge zu tragen.

3.3 Stornierung durch den Kunden bei geschlossenen / firmeninternen Veranstaltungen / Trainings und Seminaren

Wird eine geschlossene Veranstaltung vom Kunden bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, so werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Die sich daraus ergebenden Einbehalte verstehen sich als pauschalierte Schadenersatzbeträge. Dem Teilnehmer / Kunden wird es jedoch ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass „SL Training-Come out to train“ durch die Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale eingetreten ist.

Bereits angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung gesondert abgerechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei der Verschiebung einer vereinbarten und terminierten Veranstaltung durch den Kunden ist „SL Training-Come out to train“ berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

3.4 Rücktritt durch „SL Training-Come out to train“

Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder aus anderen organisatorischen Gründen nicht möglich, behält sich „SL Training-Come out to train“ vor, den Veranstaltungstermin abzusagen.
In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren oder Honorare zurückgestattet. Alternativ werden mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten. Im Falle der Inanspruchnahme von Ersatzterminen durch den Kunden wird hierzu eine Zusatzvereinbarung zwischen dem Kunden und „SL Training-Come out to train“ abgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche gegen „SL Training-Come out to train“ wegen einer oder mehrerer abgesagten Veranstaltungen sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatzansprüchen, außer „SL Training-Come out to train“ hat vorsätzlich oder grob fahrlässig die Nichtdurchführung der Veranstaltung verschuldet.

4. DOZENTENKLAUSEL

„SL Training-Come out to train“ behält sich vor, einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Dies gilt auch für eine zumutbare Verlegung des Seminarortes.

5. HAFTUNG

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. „SL Training-Come out to train“ haftet auf Schadensersatz nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet „SL Training-Come out to train“ nur und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, die zur Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung für höhere Gewalt durch „SL Training-Come out to train“ ist ausgeschlossen.

6. AUFRECHNUNG

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

7. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen „SL Training-Come out to train“ und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Vertragsrechtes ist ausgeschlossen, außer wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und „SL Training-Come out to train“ ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

8. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

An die Stelle einer ganz oder teilweise unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Jede von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftform.

Juli 2024, Gilching